1. DIE SÜDKOREANISCHE GESELLSCHAFT UND IHRE MIGRANT*INNEN
Ende Dezember 2011 wurde die Zahl der in Südkorea ansässigen Migrant*innen auf 1.390.000 beziffert, was 2,9% der Gesamtbevölkerung entspricht.
Bei anhaltender Entwicklung wird erwartet, dass im Jahr 2020 der Anteil der Migrant*innen 5% der Bevölkerung übersteigen wird. Diese Einwanderungswelle von jungen Arbeitsmigrant*innen begann erst vor 20 Jahren, größtenteils aus Südostasien nach Südkorea. Dabei ist es nicht lange her, dass Südkorea selbst als ein typisches Entsendeland bemüht war, ausländische Devisen – in dem Fall US-Dollars – in das Land zu holen: In den 1960er und 1970er Jahren wurden Krankenschwestern und Bergbauarbeiter nach Deutschland, junge Männer als Soldaten in den Vietnamkrieg, in den 1980er Jahren noch Bauarbeiter in den Nahen Osten geschickt.
Auffällig ist in den Jahren nach 2000 der immens rasche Anstieg von internationalen Ehen. Im Jahr 1990 machten internationale Eheschließungen gerade noch 1,2% der gesamten Eheschließungen aus, 2010 gingen bereits zehn von hundert Paaren internationale Ehen ein (10,5%). Das heißt, dass binnen 20 Jahren eine zehnfache Anstiegsrate zu verzeichnen ist. Sollte der aktuelle Trend von internationalen Eheschließungen anhalten, dann wird im Jahre 2020 allein die Zahl der Nachkommen der Heiratsmigrant*innen 20% der Gesamtpopulation von Kindern in Südkorea ausmachen.
Die unter der Militärdiktatur stark vertretene Ideologie eines homogenen Volkes verlor an Überzeugungskraft, stattdessen trat ein neuer gesellschaftlicher Diskurs der »Multikulturalität« auf. Im Vergleich zu Staaten wie den USA oder Australien, die ihre Geschichte als Einwanderungsländer begannen, oder zu verschiedenen Ländern in Europa, welche eine über hundertjährige Geschichte der Einführung von ausländischen Arbeitskräften haben, ist dies in Südkorea eine sehr neue Entwicklung. Dennoch hat sich das System bezüglich der Gesetzgebung für Arbeitsmigration und der Einwanderungspolitik sowie die Organisation von Aktivist*innen überaus dynamisch entwickelt.
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Verstoß gegen das Gesetz zur Ein- und Ausreise
2. DIE POLITIK DER ARBEITSMIGRATION UND IHRE FOLGEN
Anfang 1991 wurden im Namen des »Industrial Trainee Systems« junge Menschen aus Süd- und Südostasien nach Südkorea geholt, die als Praktikant*innen zu Facharbeiter*innen ausgebildet werden sollten. Stattdessen wurden sie jedoch in den sogenannten 3D-Sektoren (Dirty, Dangerous, Difficult) eingesetzt, in denen es an Arbeitskräften mangelte. Da sie keine Rechte als Arbeiter*innen besaßen, waren sie unzähligen Fällen von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Erst im Jahr 2004 konnte dieses System des industriellen Praktikums abgeschafft und durch die vollständige Einführung des »Employment Permit System (des Systems für Arbeitserlaubnis)« ersetzt werden. Dieses neue Gesetz war das Ergebnis eines 13 Jahre andauernden Kampfes vieler Bürger- und Menschenrechtsgruppen, welche bereits in den 1980er Jahren an der Demokratisierung der koreanischen Gesellschaft beteiligt gewesen waren. Sie bezeichneten das »Industrial Trainee System« als »Moderne Version der Sklaverei« und forderten seine Abschaffung. Das »Employment Permit System (System für Arbeitserlaubnis)« erkennt den Arbeitsmigrant*innen ihren Status und ihr Recht als Arbeiter*innen an und lässt die vollständige Anwendung des allgemeinen Arbeitsrechts zu, was im Vergleich zum »Industrial Trainee System« auf jeden Fall eine institutionelle Verbesserung bedeutet. Doch wie man bereits an der Bezeichnung klar erkennen kann, liegt die Betonung auf »Employment (Beschäftigung)« seitens der Arbeitgeber*innen und ist hinsichtlich des Schutzes von Menschen- und Arbeitsrechten absolut unzureichend ausgestattet.
Eines der stellvertretenden Probleme ist das fehlende Gleichheitsprinzip: Obwohl das Arbeitsrecht auf alle in Korea beschäftigten Arbeitnehmer*innen übertragen werden müsste, wurde dem »Employment Permit System« der niedrigste Standard der Arbeitsrichtlinien zugrunde gelegt. Es schreibt gesonderte Arbeitsrichtlinien für migrantische Arbeiter*innen vor, wodurch die Diskriminierung der Arbeitsmigrant*innen gegenüber koreanischen Arbeiter*innen legitimiert wird.
Arbeitsmigrant*innen haben kein Recht auf eine freie Wahl ihrer Arbeitsstätte. Dagegen liegen die Rechte auf Verlängerung der Beschäftigungsdauer und auf Wiedereinstellung ausschließlich bei den Arbeitgeber*innen, so dass am Arbeitsplatz die Abhängigkeit vom Arbeitgeber ungemein hoch ist. Dies eröffnet Arbeitgeber*innen die Ausnutzung der Situation wie z.B. durch Zurückhaltung der Lohnfortzahlung, Zwangsentzug von Reisepässen oder die Erzwingung von Überstunden, verbale und physische Gewaltanwendungen und weitere schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten.
Doch liegt das grundsätzliche Problem eher darin, dass die Politik für Arbeitsmigrant*innen einer Vorstellung über eine Kurzzeit-Rotation zugrunde liegt, die weder eine langfristige Beschäftigung noch eine Niederlassung der Arbeitsmigrant*innen in Korea erlaubt. Ein Arbeitsmigrant sagte einmal treffend über den Zustand: »Wir sind Wegwerfprodukte«. Wenn sich die Arbeitsmigrant*innen eine Langzeitbeschäftigung wünschen, aber keine andere Möglichkeit dafür finden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, in den Status von »Undokumentierten« zu fallen.
Bei Razzien und bei Abschiebungen von »Undokumentierten« werden von den Behörden die Menschenrechte der Migrant*innen massiv verletzt, was ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem geworden ist. Die südkoreanische Regierung hält zwar nach wie vor an der Politik der Kurzzeit-Rotation fest, jedoch steht sie in jüngster Zeit unter massivem Druck seitens der Arbeitgeber*innen, die nach einer stabilen Beschäftigung der gut eingearbeiteten Arbeitsmigrant*innen fordern. So wird allmählich das System dahingehend verbessert, eine Langzeitbeschäftigung zu erlauben, was durchaus als eine große Veränderung bezeichnet werden kann.
Eine der Hauptursachen für ein derartiges politisches System, in dem die Menschenrechte ignoriert werden und nur die Nutzbarkeit von Arbeitskräften im Mittelpunkt steht, ist auf das Desinteresse und die Nichteinmischung der Gewerkschaften zurückzuführen.
Doch wenn auch verspätet, hat vor kurzem die KCTU (Korean Confederation of Trade Unions) eine Abteilung für Migration eingerichtet und einen Aktivisten mit Migrationshintergrund zum Verantwortlichen ernannt. Eine Metallgewerkschaft nahm zum Beispiel Arbeitsmigrant*innen als Mitglieder auf, um die Aktivitäten für Arbeitsmigrant*innen zu forcieren. Daher wird in Zukunft ein Bewusstseinswandel für die Solidarität zwischen den Arbeiter*innen über nationale Grenzen hinaus und eine Wende in der Gewerkschaftsbewegung erwartet.
3. DIE POLITIK DER HEIRATSMIGRATION UND IHRE FOLGEN
Die südkoreanische Regierung erkannte die Notwendigkeit für eine Migrationspolitik, nachdem die Zahl der internationalen Ehen seit 2001 angestiegen war und deren Anteil bei den gesamten Eheschließungen im Jahre 2004 11,4 % und im Jahre 2005 sogar 13,6% erreicht hatte. Anders als bei den Arbeitsmigrant*innen, von denen erwartet wird, dass sie nur für eine kurze Dauer im Land bleiben und wieder ausreisen würden, stieg die Zahl der Migrant*innen, die sich als Partner*in von den Koreaner*innen künftig einbürgern werden, drastisch an und auch die Probleme ihrer Kinder begannen auffällig zu werden. So richtete 2006 die Regierung des Präsidenten NOH Moo-Hyun den »Ausschuss für Migrationspolitik« ein, um sich nicht nur mit Arbeitsmigrant*innen, sondern auch mit der Politik für die gesamten Migrant*innen wie Heiratsmigrant*innen, Auslandskoreaner*innen, Auslandsstudent*innen und Geflüchtete zu befassen. Dabei wurde sogar die Neuerrichtung der Einwanderungsbehörde diskutiert. Im Jahre 2007 wurde das Gesetz für die Behandlung von Ausländern in Südkorea (Framework Act on Treatment of Foreigners Residing in the Republic of Korea) und im Jahre 2008 das “Gesetz zur Unterstützung
von multikulturellen Familien” eingeführt. Damit begann die Förderung der Politik für die Migrant*innen durch die Regierung.
Seither weht in der koreanischen Gesellschaft ein starker »Wind der Multikultur«. Dieses Phänomen ist nicht nur an den Mulitikultur- Projekten der Regierung für die Heiratismigrant*innen abzulesen, sondern auch in den Medien und TV-Programmen, in denen weibliche Heiratsmigrantinnen als Protagonistinnen vorkommen. An den Universitäten und Forschungsinstituten werden ebenfalls reihenweise wissenschaftliche Veranstaltungen zum Thema »Multikulturalität« angeboten. Jedoch kann man diesen »Wind der Multikultur« nicht als eine wirkliche Bewegung bezeichnen, bei der eine kulturelle Vielfalt mit den betroffenen Migrant*innen gemeinsam angestrebt wird, sondern es werden die Ehepartner*innen, die mit Koreaner*innen verheiratet sind, und deren Familie lediglich als ‚Multikulturelle Familie’ abgetan. Es ist eher ein Phänomen, bei dem es sich um eine massive Förderung für die multikulturelle Familie durch die Regierung und somit um deren Integrationspolitik handelt.
Die Migrationspolitik der koreanischen Regierung wird zwar als ‚Politik der Multikultur’ bezeichnet, aber sie strebt keine Garantie für die Gleichstellungsrechte und sicheren Aufenthaltsrechte an, die für die Migrant*innen überlebensnotwendig sind. Sie beinhaltet überwiegend kurzzeitige und einmalige Unterstützungsprogramme und -projekte, bei denen verlangt wird, dass sich die Heiratsmigrant*innen der koreanischen Gesellschaft anpassen sollen. Stellvertretend sind folgende Projekte zu erwähnen, wie z.B. die Unterstützung bei der Beschaffung von Erstausstattungen für Neugeborene, die Haushaltshilfe nach der Geburt sowie die Unterstützung für den Besuch der Familien in ihren Heimatländern etc. Darüber hinaus sind diese nicht an alle Migrant*innen und ihre Familien gerichtet, sondern nur beschränkt auf mit Koreaner*innen verheiratete Migrant*innen und deren Familien, so dass im eigentlichen Sinne die sogenannte »Politik der Multikultur« der koreanischen Regierung nur eine »Politik der Koreanisierung« bedeutet.
Solch eine politische Atmosphäre, in der die Migrant*innen so gut wie keine Subjekte mit Rechten sind, sondern nur als Objekte von Projektionen oder als besonders unterstützungsbedürftig betrachtet werden, lässt Menschenrechtsverletzungen aufkommen, beispielsweise indem persönliche Daten der Migrant*innen von einer Regierungsbehörde zu einer anderen sehr einfach eingesehen und veröffentlicht werden können.
Möglich wird dadurch auch eine Verstärkung der durch Missverständnisse und Vorurteile charakterisierten Wahrnehmung, die Migrant*Innen in ihrer Position als Unterstützungsbedürftige und damit als
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Nicht-fachmännische Beschäftigungen
»minderwertige Gruppe« betrachtet. Soweit wie diese sichtbaren Problemfelder in der Entwicklungsphase einer Politik aufzeigen, dass es keine ausreichende gesellschaftliche Diskussion über Multikultur gegeben hat, braucht daher die Migrationspolitik und die Politik der Multikultur der koreanischen Gesellschaft vielmehr genau dies: eine erneute richtig stellende Diskussion und eine Weiterentwicklung des Diskurses. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, sich mit der Migrationspolitik und der Politik der Multikultur auseinanderzusetzen.
4. DER KAMPF DER MIGRANT*INNEN UM MITBESTIMMUNG
Die Revidierung des Einreisegesetzes ab Januar 2012, welches die Speicherung von Fingerabdrücken aller einreisenden Ausländer*innen als Information vorsieht, zeigt deutlich, dass bereits seit dem Antritt der LEE Myung-Bak Regierung im Jahr 2007 die koreanische Gesellschaft große Rückschritte bei der Einhaltung der Menschenrechte gemacht hat. Nichtsdestotrotz haben sich die Migrationspolitik und die Migrant*innenbewegung dynamisch weiterentwickeln können. Ein wichtiger Faktor für diese Dynamik ist die Beteiligung von erfahrenen Aktivist*innen noch aus der Demokratisierungsbewegung an der Migrant*innenbewegung. So trugen sie dazu bei, dass die Probleme der MigrantInnen von individuellen Einzelproblemen zu einer Bewegung umgewandelt wurden. Nun wird die Migrant*innenbewegung nicht nur von außen unterstützt, sondern immer stärker von den Betroffenen selbst getragen, wie z.B. die Selbstorganisation der jeweiligen Community, bei der man gegenseitig Informationen austauscht und gegenseitige Unterstützung als Hauptaktivität vorantreibt, oder die kulturell aktiven Gruppen sowie die Gewerkschaft der Migrant*innen (Migrant Trade Union MTU), die ihre eigenen Rechte selbst vertritt.
Bei der am 11. April 2012 gehaltenen Abgeordnetenwahl wurde die aus den Philippinen stammende LEE Jasmin über Verhältniswahlen in der konservativen, momentan die Regierung bildenden Saenuri-Partei als erste Abgeordnete mit einem Migrationshintergrund gewählt. Selbstverständlich ist sie nicht als Vertreterin von Migrant*innen in diese Position gewählt worden, noch kann man den bitteren Beigeschmack des Verdachts ihrer Nominierung als eine bloße Schmeichelei nicht verleugnen. Andererseits zeigt ihre Nominierung auch, dass die Migrant*innen aus der Politik nicht mehr ausgeschlossen werden können. Die Zahl der Heiratsmigrant*innen wächst stetig an und sie und ihre Kinder werden häufig in Südkorea eingebürgert. Vor allem stellen die Koreaner*innen aus China momentan die größte Gruppe der Migrant*innen dar. Ihre Vorfahren emigrierten während der japanischen Kolonialzeit nach China und konnten nach der Teilung der koreanischen Halbinsel in Nord und Süd nicht mehr nach Korea zurückkehren. Sie waren im Besitz der chinesischen Staatsbürgerschaft und ließen nun die koreanische Staatsbürgerschaft wiederherstellen. Ihre Kinder erhalten automatisch die südkoreanische Staatsbürgerschaft, wodurch die politische Bedeutung der Migrant*innen zunimmt. Daher ist die politische Kräftebildung von Migrant*innen eine der wichtigsten Aufgaben.
Im Jahr 2012, in dem neben der Abgeordnetenwahl auch die Präsidentschaftswahl stattfand, wurde das passive Wahlrecht von Migrant*innen intensiv diskutiert. Bei der Präsidentschaftswahl gab es heiße politische Diskussionen und Kampagnen sowie Programme zur politischen Meinungsbildung, Aufrufe zur Wahlbeteiligung und zur Unterstützung von spezifischen Kandidat*innen. Doch wird es eine wichtige Aufgabe sein, dass die MigrantInnen als Betroffene nicht nur die Migrationspolitik mitbestimmen, sondern in sie eingebunden werden, um gemeinsam mit allen anderen darüber nachzudenken, wohin sich die koreanische Gesellschaft entwickeln soll. Bleibt nur noch meine Hoffnung zu äußern, dass in der koreanischen Gesellschaft bald Abgeordnete in der Kommunalregierung, Stadtabgeordnete und Minister*innen mit einem Migrationshintergrund keine Besonderheit mehr sein werden.
Übersetzt aus dem Koreanischen von HAN Nataly Jung-Hwa

