Militarisierte Männlichkeit – Teil 1

Vladimir Tikhonov, geboren 1973 in Leningrad (St. Petersburg), ist derzeit als Professor an der Universität Oslo tätig. Er ist Spezialist für die Ideengeschichte des modernen Korea und Autor von Useungyeolpa-eui sinhwa (Der Mythos des Überlebens des Stärkeren, 2005). Gemeinsam mit O. Miller übersetzte er Selected Writings of Han Yongun: From Social Darwinism to Socialism With a Buddhist Face (‘Ausgewählte Schriften von Han Yon-Gun: Vom Sozialdarwinismus zum Sozialismus mit buddhistischem Antlitz’; Global Oriental/University of Hawaii Press, 2008). (Stand 2011)
Dieser Artikel ist erstmals 2011 in der Printausgabe vom Koreaforum 20 erschienen.

Ein Land im Zustand verinnerlichter nationaler Verteidigung, in dem jedes Jahr hunderte junger Kriegsdienstverweigerer im Gefängnis landen, ohne Alternative. Detailliert beschreibt Tikhonov die historischen Wurzeln einer inhärenten Militarisierung, die in Südkorea weit zurückreichen - zu den Anfängen der modernen Armeen, in die Zeit der japanischen Besatzung und zu den autoritären Regimen der Nachkriegszeit – und erklärt, wie sich dennoch unter jungen Koreanern ein reger Widerstand gegen den Kriegsdienst entwickelt hat.

In den meisten modernen Nationalstaaten – zunächst in Europa, später überall auf der Welt – hat die Pflicht der in der Regel männlichen Bevölkerung zum Dienst in der Armee zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 250 Jahren eine staatstragende Rolle gespielt. Während nach außen hin die militärischen Fähigkeiten eines Staates für seine Stellung innerhalb des ausdrücklich auf dem Gleichgewicht der militärischen Kräfte und auf hegemonialen zwischenstaatlichen Beziehungen beruhenden internationalen Systems bestimmend waren und sind, dienen auf Wehrpflicht basierende nationale Armeen nach innen als tragende Säule des Staates, indem sie taugliche Männer im wehrpflichtigen Alter ins nationalistische Ethos einbinden1Samuel Finer, »State and Nation-Building in Europe: The Role of the Military«, – Charles Tilly (Hg.), The Formation of National States in Western Europe, Princeton: Princeton University Press, 1975, S. 84-163. und sie mit Sichtweisen und Praktiken vertraut machen, die oft als »Kultur der militarisierten Männlichkeit« bezeichnet werden. 

Wie in vielen anderen Staaten sind auch in Südkorea (im Weiteren: Korea) die offizielle Definition der Nation und der etablierte »Mainstream«-Nationalismus untrennbar mit der allgemeinen Wehrpflicht der Männer verbunden. Während die Geschichte der Institution Wehrpflicht in Korea vergleichsweise jung ist, ist die Diskussion darüber schon viel älter. 

YU Gil-Jun (1856-1914), einer der jungen reformistischen Intellektuellen und Herausgeber der Hanseong sunbo, einer der ersten Zeitungen, nahm eine detaillierte Betrachtung des Wehrpflichtsystems in sein enzyklopädisches Werk Seoyu gyeonmun (Persönliche Erfahrungen im Westen – Ein Bericht) auf. Er erläuterte, dass im Gegensatz zu den kontinentaleuropäischen Staaten die USA und Großbritannien in Friedenszeiten eine freiwillige Rekrutierung praktizierten, betonte aber die »Kriegermentalität« der angelsächsischen Länder und ergänzte, dass die Briten und Amerikaner »sich in ihrer Freizeit militärisch ausbilden lassen, so dass letztendlich alle Bürger Soldaten werden«. Weiter betonte er, dass die Wehrpflicht der französischen oder deutschen Art »Adlige und Gemeine, Reiche und Arme sich gleichermaßen um die Fahne scharen« lasse und das Wesen einer modernen Armee, sei sie eine Wehrpflicht- oder Freiwilligenarmee, darin bestehe, die Soldaten auszubilden und zu disziplinieren. 2 Yu Giljun (von Ho Kyeongjin in modernes Koreanisch übersetzt), Soyu Kyeonmun (Per- sönliche Erfahrungen im Westen – Ein Bericht), Seoul: Seohae munjip, 2004, S. 262-267. Ein modernes Militär – und die kontinentale Wehrpflichtarmee als ein offensichtlich vorherrschender Typus des modernen Militärs – wurde von YU als zentrale Komponente der »Zivilisation« betrachtet. 

Diese Ansichten wurden im Wesentlichen von dem einflussreichen Höfling und Diplomaten MIN Yeong-Hwan (1861-1905) geteilt. Er war der Überzeugung, dass die allgemeine Wehrpflicht Bismarcks Deutschland zum stärksten Staat des Kontinents gemacht habe. Am 21. Oktober 1896 drängte er König Gojong, dem Beispiel Russlands zu folgen und auch in Korea eine Wehrpflicht einzuführen, verbunden mit modernen Schulen für beide Geschlechter.3 Kojong Sunjong Sillok (Wahre Berichte [aus der Regierungszeit der Könige] Kojong und Sunjong), übersetzt in modernes Koreanisch, Seoul: Tamgudang, 1986, Vol. 2, S. 605 (33rd year of Kojong, 10th month, 21st day).  

In den darauffolgenden Jahren gelang es Gojong, sich über die Einwände der Konservativen hinwegzusetzen, für die das Prinzip einer allgemeinen Wehrpflicht in gefährlicher Nähe zur »nicht wünschenswerten« Idee der bürgerlichen Gleichheit stand, und am 15. März 1903 verkündete er per Dekret die Wehrpflicht.4 Einer der Chefberater des Königshauses, der auf die Einführung der Wehrpflicht drängte, war Vizejustizminister (hyeoppan) Yi Kidong, ein Mann nichtadliger Herkunft, der über militärische Erfahrung verfügte. Er sah die Stärkung des Militärs als wichtigste Aufgabe des Staates an. Siehe: So Yeongheui, Daehan Jeguk jeongchisa yeon-gu (Politische Geschichte des Großen Han-Reiches), Seoul: Seoul Daehakkyo, 2003, S. 87; Hyeon Kwangho, Daehan Jeguk eui dae-oe jeongchaek (Außenpolitik des Großen Han-Reiches), Seoul: Sinsoweon, 2002, S. 268-269. Aufgrund verwaltungstechnischer Unzulänglichkeiten und chronischer Finanzdefizite wurde die Verordnung jedoch nie in die Praxis umgesetzt.5 Hyeon Kwangho, Daehan Jeguk eui dae-oe jeongchaek (Außenpolitik des Großen Han-Reiches), S. 270-275. So wurde Korea zu Beginn des russisch-japanischen Krieges im Februar 1904 ohne einen einzigen Schuss besetzt. Die relativ kleine Berufsarmee von ungefähr 16.000 Mann wurde danach unter dem Druck der Japaner schrittweise verkleinert, bis sie am 1. August 1907 zwangsweise aufgelöst wurde.6 So Inhan, Daehan Jeguk eui  gunsa jedo (Militärsystem des Großen Han-Reiches), Seoul: Hyean, 2000, S. 223-281.  

»WER DIE WEHRPFLICHT ABLEHNT, IST GEGEN DIE UNABHÄNGIGKEIT« 

Nach der vollständigen Annexion Koreas durch Japan im Jahr 1910 blieb das militärische und/oder körperliche Training der koreanischen Jugend ein Hauptanliegen des nationalistischen Aktivisten AN Chang-Ho, der nun zumeist in den USA im Exil lebte. Er gründete am 13. Mai 1913 in San Francisco die Jungkoreanische Akademie (Heungsadan), die sich auf Spencers Idee der »harmonischen Entwicklung des Intellekts, der Moral und des Körpers« berief, welche um 1900 in Korea sehr populär war.7 ebenda, S. 43-45.  

Während er die »Kultivierung der Stärke« und die »Vorbereitungen« auf Koreas künftige Unabhängigkeit als oberste Priorität betrachtete, schloss er eine militärische Option nicht aus und verkündete in seiner berühmten Neujahrsrede (Sinnyeonsa) 1920, dass zur Vorbereitung eines eventuellen »Unabhängigkeitskrieges« die emigrierten Koreaner, Männer und Frauen, das »Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht« (Gaebyeongjueui) anerkennen und »zumindest eine Stunde täglich mit militärischem Training verbringen« sollten. Er schloss, dass »diejenigen, die keine militärischen Fähigkeiten erlernen, keine Koreaner sind. (…) Wer keine militärischen Fähigkeiten trainiert, widersetzt sich dem Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht. Wer das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht ablehnt, ist gegen den Unabhängigkeitskrieg. Wer gegen den Unabhängigkeitskrieg ist, ist gegen Unabhängigkeit.«8 Chu Yohan (Hg.), An Tosan jeonseo (Gesammelte Werke von An [Changho, Hofname] Tosan), S. 558.  

Ein anderer prominenter Nationalist im Exil, PARK Yong-Man (1881-1928), unternahm einen Versuch, den Traum vom »Volk in Waffen« zumindest auf der Ebene einer kleinen Gemeinschaft umzusetzen. Schon kurz nach seiner Ankunft in den USA im Februar 1905 wurde PARK, der zu dieser Zeit politisch und persönlich mit RHEE Syngman (1875-1965) verbunden war, zu einer Führungsfigur der koreanisch-amerikanischen Community und gründete im Juni 1909 in Kearney, Nebraska, eine Militärschule für Knaben (So- nyeonbyeong Hakkyo). Vier Jahre später etablierte er auf Hawaii eine koreanische Militärschule – der erste Jahrgang war 180 Mann stark.9 Die Schule, die von der koreanischen Community vor Ort finanziert wurde,
hatte im Sommer 1910 nur 30 Schüler und musste um 1913/14 schließen, da sie nicht genügend Schüler gewinnen konnte und zudem unter chronischem Finanzmangel litt. Anfangs hatte Pak Yongman sie als Keimzelle einer allgemeinen militärischen Ausbildung der in Amerika lebenden koreanischen Jugend für eine bevorstehende kriegerische Auseinandersetzung mit Japan konzipiert. Aber seine Hoffnungen waren nur von kurzer Dauer. Siehe: Bang Seonju, Jaemi Hanin eui Dongnip undong (Unabhängigkeitsbewe- gung der Koreaner in Amerika), Chuncheon: Hallim Daehakkyo Asea munhwa yeon-guso, 1989, S. 22-53.
PARK beschrieb den Krieg als unabwendbar wegen des unvermeidlichen »Kampfes ums Überleben« und betonte, dass die Wehrpflicht, deren Ursprünge er im antiken Sparta verortete, der einzige Weg sei, um den Herausforderungen des »Handelszeitalters« zu begegnen, in dem der Wettbewerb zwischen den Nationen sich bis zu einem Grad steigere, wo »eine Nation notwendigerweise angegriffen wird, wenn sie nicht zuerst angreift.«10 Den Weg, die Koreaner zu »einer Nation patriotischer Krieger« zu machen, stellte sich Pak Yongman so vor, dass bereits sehr kleine Vorschulkinder mit Kriegsspielzeug und Kriegsspielen vertraut gemacht werden sollten. Durch Gymnastik, Schießausbildung, Kriegsspiele und Unterricht in Militärgeschichte und –taktik an den Schulen der koreanischen Community sollten die Schulkinder »mit dem militärischen Geist der Unterordnung unter Befehle« erfüllt und die koreanischen Emigranten allgemein »militarisiert« (kunsa jojikhwa) werden. »Zeitungen, Theater, Romane, Kunst, Lieder und Musik« sollten dazu beitragen, die frühere Größe Koreas und seine patriotischen, soldatischen Tugenden zu glorifizieren. Siehe: Kim Tohun, »1910 nyeondae Pak Yongman eui kunin yangseong- non« (Pak Yongmans Ideen zur Ausbildung von Soldaten 1910), – Kunsa, Vol. 42, April 2001, S. 125-155.  

Während die koreanischen Emigranten in den USA oder China frei und öffentlich die Vorzüge von Wehrpflicht und Drill für die koreanische Jugend rühmen und sogar Ausbildungszentren aufbauen konnten, mussten sich die Intellektuellen im kolonisierten Korea, die nur unter strenger Zensur in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichen konnten, darauf beschränken, die kriegerische Vergangenheit Koreas zu glorifizieren und die koreanische Jugend dazu aufzurufen, sich körperlich zu ertüchtigen.11 Yi Kwangsu jeonjip (Yi Kwangsus Gesammelte Werke), Seoul: Samjungdang, 1962, Vol. 17, S. 197, 213. Mit der Diskussion über die Wehrpflicht in Korea selbst wurde es ernst, als Japan nach Beginn der großen Invasion in China 1937 dringenden Bedarf an Rekruten hatte und 1938 den Koreanern die Erlaubnis erteilte, »sich freiwillig der Kaiserlichen Armee anzuschließen«. Viele nationalistische koreanische Intellektuelle begannen, teils unter Druck, teils aufgrund ihrer eigenen rassistischen, sozialdarwinistischen Weltsicht, die Ansicht zu vertreten, dass die Expansion Japans und die offiziell proklamierte Politik der naisen ittai (內鮮一體 – Japan und Korea als Teile eines Ganzen) ein Weg waren, Koreas eigenen Traum von nationaler Größe und einer welthistorischen Rolle zu verwirklichen.12 Hierzu ein Beispiel: Ein bekannter Führer der Religionsgruppe Cheondogyo (Him- melsweg), Choe Rin (1878-1958), rühmte Ende 1936 Krieg als »den besten Weg zur Disziplinierung und Vereinigung der unorganisierten Massen« und forderte die allgemeine Wehrpflicht für die Koreaner, um sie zu zwingen, »wirkliche Untertanen Japans zu werden, indem sie dem Staat ihr eigenes Leben ganz und gar hingeben« und so dazu beitrügen, die Diskriminierung der Koreaner zu beenden. Siehe: »’Chosonin jingbyeong’ deung ul oha non sijunghoe suryeong Ch’oe Rinssi« (»Herr Ch’oe Rin, Anführer von Sijunghoe, spricht über die Wehrpflicht für Koreaner und andere Untertanen«, – Monatszeitung Samcheolli, December 1936, S. 48-51.  

Die eigentliche Wehrpflicht wurde erstmals am 1. März 1943 für koreanische Untertanen des japanischen Kaiserreichs durch die japanische Kolonialverwaltung bekanntgegeben und bereits kurz nach der Gründung des nachkolonialen koreanischen Staates am 15. August 1948 erneut in Kraft gesetzt. 

Das erste Wehrpflichtgesetz (Byeongyeokbeop), welches am 6. August 1949 verkündet wurde, hielt sich weitgehend an koloniale wie auch kontinentaleuropäische Vorbilder wie Deutschland und Frankreich und unterwarf alle männlichen Bürger unter 40 Jahren der Wehrpflicht.13 Byeongmuchong (Personalabteilung des Militärs) Hg., Byeongmu Haengjongsa (Die Geschichte der Personalabteilung des Militärs), Seoul, 1985, S. 36-45.  Das Regime unter RHEE Syngman ging davon aus, dass der Konflikt mit dem gegnerischen Regime im Norden der Halbinsel bald offen ausbrechen würde. Zudem wollte es die militaristisch-nationalistische Plattform »konsolidieren« und den Unmut der Bevölkerung über die verbreitete Korruption und die soziale und wirtschaftliche Not unterdrücken. Deshalb begann man sehr früh, auch die Schulen zu militarisieren: Am 26. Dezember 1948 wurden regelmäßige militärische Übungen in allen Schulen ab der Mittelschule eingeführt.14 Wenig später, zu Beginn des Jahres 1949, wurden die ersten Militärausbilder (156 Männer und 40 Frauen) in die Schulen entsandt, um die Übungen zu leiten. Ebenda, S. 256. Zu Beginn des Koreakrieges, am 1. Dezember 1951, waren alle männlichen koreanischen Studenten und Gymnasiasten zu Soldaten der »Studentenarmee« (Haksaenggun) erklärt worden, um von Offizieren ausgebildet zu werden.15 Dieses System wurde am 2. Juli 1954 durch einen zehnwöchigen Militärkurs für Hochschulabsolventen ersetzt, dieser fand jedoch in der Praxis nicht statt. Es lebte erst in der Blütezeit der »Politik des Kasernenstaates« 1968-1969 (siehe unten) wieder auf und wurde dann sehr streng gehandhabt. Ebenda, S. 178- 181.  

Im Gegenzug für die Teilnahme an den Übungen wurde den Schülern und Studenten – die meisten von ihnen kamen aus bessergestellten Familien – Zurückstellung gewährt.16 »Daetongnyeong nyong je 283ho jaehakja jingjip yeon-gi jam- jongnyeong« (Präsidentenerlass Nr. 283, Vorläufige Zurückstellung von Schülern), – Kwanbo (Amtsblatt), 28. Februar 1949 Unter Kriegsbedingungen war das ein enormes Privileg. Es bedeutete, dass die Sprösslinge der besitzenden Klassen das Recht hatten, sich den Horror der Front zu ersparen. Zugleich wurde hier der ungerechte Charakter der angeblich »allgemeinen« Wehrpflicht deutlich. Das System der Zurückstellung wurde 1958 aufgegeben, aber die Studenten blieben privilegiert, indem sie lediglich 18 Monate Dienst zu leisten hatten, die Hälfte der Dienstzeit aller anderen Wehrpflichtigen.17 »Daetongnyeong nyong je 1183ho  jaehakja jingjip yeon-gi jam- jongnyeong pyeji eui geon« (Präsidentenerlass Nr. 1183, Abschaffung der vorläufigen Zurückstellung von Schülern), – Kwanbo (Amtsblatt), 7. November 1956.  

Das Privileg, das die zukünftige Bildungselite des Landes mit der Freistellung vom Kriegsdienst genoss, wurde von den dominierenden rechten Zeitungen Dong-A Ilbo und Chosun Ilbo mit der Begründung verteidigt, dass die höhere Bildung ein entscheidendes Element der »nationalen Stärke« sei. Aber viele derjenigen, die nicht davon profitieren konnten, reagierten mit Erbitterung.18 O Jeyeon, »1950nyeondae daehaksaeng jipdan eui jeongchij-jeok seongjang« (Das politische Wachstum der Studenten als soziale Gruppe in den 1950ern), – Yeoksa Munje Yeon-gu (Untersuchung Historischer Probleme), Vol. 19, 2008, S. 180-181. Viele junge Männer, die keinerlei Vertrauen in die Regierung und Angst vor den schlechten Bedingungen und der harten Behandlung in der Armee hatten, taten alles, um der Wehrpflicht zu entgehen. Nach offiziellen Statistiken stand der Zahl von 161.470 erfolgreich Einberufenen zwischen September 1955 und September 1956 eine Zahl von 33.361 Militärdienstentziehern gegenüber,19 Byeongmuchong (Personalabteilung des Militärs) Hg., Byeongmu Haengjongsa (Die Geschichte der Personalabteilung des Militärs), Seoul, 1985, S. 409. was sich im weiteren Verlauf der 50er Jahre nicht wesentlich änderte. Der Staat wurde als ein von außen auferlegtes, räuberisches Gebilde wahrgenommen, die Bürokraten galten als eigennützige Pfründejäger, und der verbreitete Einsatz nackter Gewalt durch den Staat schmälerte in den Augen der Bürger seine Legitimität. Die Wehrpflicht wurde berechtigterweise als »Armendienst« angesehen, der die Armen unverhältnismäßig stark belastete und für die Söhne der Wohlhabenden und Einflussreichen relativ leicht zu umgehen war. 

Das änderte sich Mitte der 60er Jahre, als die Regierung unter PARK Chung-Hee, die sich an der Seite der USA im Vietnamkrieg engagierte und bestrebt war, das Land zu militarisieren, um zu verhindern, dass die wachsende Arbeiterklasse »widerspenstig« würde, und um den angestrebten »nationalen Verteidigungsstaat« zu sichern. Sofort nach der Machtübernahme wurde eine nationale Kampagne gegen die Militärdienstentziehung gestartet. In den Jahren 1961 und 1962 wurden zwei »Fristen, sich freiwillig zu stellen« (Jasu gigan) ausgerufen, während derer Militärdienstentzieher die Möglichkeit hatten, sich den Behörden zu stellen und ihren Dienst bei sehr geringer oder ohne Strafe abzuleisten.20 Es wurde berichtet, dass sich insgesamt 452.565 Personen freiwillig gestellt hätten, 3.031 wurden verhaftet und wegen Militärdienstentziehung angeklagt. Ebenda, S. 520-522.  Die Stärkung der Verwaltungsmaschinerie, Furcht einflößende Kampagnen gegen Militärdienstentzieher und ihre korrupten Helfer in offiziellen Positionen, die seit 1968 bestehende Pflicht zum Besitz von Personalausweisen mit Fingerabdruck, in dem der abgeleistete Militärdienst bestätigt wurde21 Jeong Gyeongtaek, »Jumin deungnokbeop sihaengnyeong kaejeong naeyong-gwa geu eommu cheori« (Die überarbeiteten Umsetzungsbestimmungen zum Staatsbürgermeldegesetz und zum Verfahren damit befasster Behörden), – Haengjeong, Vol. 18, No. 189, 1969, S. 141-144. und weitere Maßnahmen drückten die Zahl der Entziehungen auf unwesentliche 0,1% im Jahr 1974.22 Byeongmuchong (Personalabteilung des Militärs) Hg., Byeongmu Haengjongsa (Die Geschichte der Personalabteilung des Militärs), Seoul, 1985, S. 750. Die Auffassung, dass der Militärdienst ein unvermeidlicher Teil des »normalen« männlichen Lebensweges sei, war von nun an allgemein verbreitet. 

Militärisches Training wurde als der Weg gepriesen, ein »richtiger Mann« (Jinjja Sanai) zu werden – auf allen Ebenen der Bildung, in der Massenkultur, in den Medien. Militärdienstentzieher wurden zu nationalen Sündenböcken, sie wurden als unpatriotisch und unmännlich denunziert, da Männlichkeit nun unmittelbar mit dem Willen zur Ableistung des Militärdienstes identifiziert wurde. 

Diese konzentrierte militaristische Propaganda, in Verbindung mit der aufgrund des spürbaren wirtschaftlichen Erfolges wachsenden Popularität und Anerkennung des Regimes unter PARK Chung-Hee, scheint eine Art ideologischer Hegemonie für den Wehrpflichtstaat errungen zu haben. Ende der 70er Jahre war die vorher so verbreitete Empörung über die »Fron der Armen« einer breiten Akzeptanz der Wehrpflicht gewichen. Selbst wenn sie ungern und unwillig erfüllt wurde, so wurde sie doch als organischer Bestandteil des »normalen« männlichen Lebenslaufes und als selbstverständliche Pflicht betrachtet, wie das Zahlen von Steuern oder der Abschluss der Grund- und Mittelschule. 

Den Militärdienst als Option anzusehen, statt als quasi angeborene Pflicht aller koreanischen Männer gegenüber »ihrem« Staat, und friedliche Alternativen zur Wehrpflicht einzufordern, war gleichbedeutend damit, die Legitimität des Staates und die Grundfesten dessen in Frage zu stellen, was allgemein als »üblich« und »normal« für die Männlichkeit galt. Es überrascht nicht, dass vor diesem institutionellen und diskursiven Hintergrund Kriegsdienstverweigerer in besonderem Maße verfolgt wurden. Studenten, die den Undonggweon (systemkritischen sozialen Bewegungen) angehörten, wurden in den 80er Jahren während ihrer Militärzeit zur Zielscheibe der Indoktrination, als Spione zwangsrekrutiert oder einfach brutal misshandelt und getötet. Dennoch entwickelten die Undonggweon in den 80er und 90er Jahren keine wahrnehmbare Kriegsdienstverweigerungsbewegung. Die einzige Ausnahme war die 1988 von Aktivisten der »Nationalen Befreiung« (Linksnationalisten) geführte Kampagne gegen die Versetzung an die Front. Erst mit der Jahrhundertwende begann sich die Situation zu ändern.23 Yi Suhyeok, Uri yeop eui yakja (Die Schwächeren in unserer Nähe), Pusan: Sanjini, 2006, S. 104-116; Moon Seungsook, Militarized Modernity and Gendered Citizenship in South Korea, Duke University Press, 2005.

  • 1
    Samuel Finer, »State and Nation-Building in Europe: The Role of the Military«, – Charles Tilly (Hg.), The Formation of National States in Western Europe, Princeton: Princeton University Press, 1975, S. 84-163.
  • 2
    Yu Giljun (von Ho Kyeongjin in modernes Koreanisch übersetzt), Soyu Kyeonmun (Per- sönliche Erfahrungen im Westen – Ein Bericht), Seoul: Seohae munjip, 2004, S. 262-267.
  • 3
    Kojong Sunjong Sillok (Wahre Berichte [aus der Regierungszeit der Könige] Kojong und Sunjong), übersetzt in modernes Koreanisch, Seoul: Tamgudang, 1986, Vol. 2, S. 605 (33rd year of Kojong, 10th month, 21st day).
  • 4
    Einer der Chefberater des Königshauses, der auf die Einführung der Wehrpflicht drängte, war Vizejustizminister (hyeoppan) Yi Kidong, ein Mann nichtadliger Herkunft, der über militärische Erfahrung verfügte. Er sah die Stärkung des Militärs als wichtigste Aufgabe des Staates an. Siehe: So Yeongheui, Daehan Jeguk jeongchisa yeon-gu (Politische Geschichte des Großen Han-Reiches), Seoul: Seoul Daehakkyo, 2003, S. 87; Hyeon Kwangho, Daehan Jeguk eui dae-oe jeongchaek (Außenpolitik des Großen Han-Reiches), Seoul: Sinsoweon, 2002, S. 268-269.
  • 5
    Hyeon Kwangho, Daehan Jeguk eui dae-oe jeongchaek (Außenpolitik des Großen Han-Reiches), S. 270-275.
  • 6
    So Inhan, Daehan Jeguk eui  gunsa jedo (Militärsystem des Großen Han-Reiches), Seoul: Hyean, 2000, S. 223-281.
  • 7
    ebenda, S. 43-45.
  • 8
    Chu Yohan (Hg.), An Tosan jeonseo (Gesammelte Werke von An [Changho, Hofname] Tosan), S. 558.
  • 9
    Die Schule, die von der koreanischen Community vor Ort finanziert wurde,
    hatte im Sommer 1910 nur 30 Schüler und musste um 1913/14 schließen, da sie nicht genügend Schüler gewinnen konnte und zudem unter chronischem Finanzmangel litt. Anfangs hatte Pak Yongman sie als Keimzelle einer allgemeinen militärischen Ausbildung der in Amerika lebenden koreanischen Jugend für eine bevorstehende kriegerische Auseinandersetzung mit Japan konzipiert. Aber seine Hoffnungen waren nur von kurzer Dauer. Siehe: Bang Seonju, Jaemi Hanin eui Dongnip undong (Unabhängigkeitsbewe- gung der Koreaner in Amerika), Chuncheon: Hallim Daehakkyo Asea munhwa yeon-guso, 1989, S. 22-53.
  • 10
    Den Weg, die Koreaner zu »einer Nation patriotischer Krieger« zu machen, stellte sich Pak Yongman so vor, dass bereits sehr kleine Vorschulkinder mit Kriegsspielzeug und Kriegsspielen vertraut gemacht werden sollten. Durch Gymnastik, Schießausbildung, Kriegsspiele und Unterricht in Militärgeschichte und –taktik an den Schulen der koreanischen Community sollten die Schulkinder »mit dem militärischen Geist der Unterordnung unter Befehle« erfüllt und die koreanischen Emigranten allgemein »militarisiert« (kunsa jojikhwa) werden. »Zeitungen, Theater, Romane, Kunst, Lieder und Musik« sollten dazu beitragen, die frühere Größe Koreas und seine patriotischen, soldatischen Tugenden zu glorifizieren. Siehe: Kim Tohun, »1910 nyeondae Pak Yongman eui kunin yangseong- non« (Pak Yongmans Ideen zur Ausbildung von Soldaten 1910), – Kunsa, Vol. 42, April 2001, S. 125-155.
  • 11
    Yi Kwangsu jeonjip (Yi Kwangsus Gesammelte Werke), Seoul: Samjungdang, 1962, Vol. 17, S. 197, 213.
  • 12
    Hierzu ein Beispiel: Ein bekannter Führer der Religionsgruppe Cheondogyo (Him- melsweg), Choe Rin (1878-1958), rühmte Ende 1936 Krieg als »den besten Weg zur Disziplinierung und Vereinigung der unorganisierten Massen« und forderte die allgemeine Wehrpflicht für die Koreaner, um sie zu zwingen, »wirkliche Untertanen Japans zu werden, indem sie dem Staat ihr eigenes Leben ganz und gar hingeben« und so dazu beitrügen, die Diskriminierung der Koreaner zu beenden. Siehe: »’Chosonin jingbyeong’ deung ul oha non sijunghoe suryeong Ch’oe Rinssi« (»Herr Ch’oe Rin, Anführer von Sijunghoe, spricht über die Wehrpflicht für Koreaner und andere Untertanen«, – Monatszeitung Samcheolli, December 1936, S. 48-51.
  • 13
    Byeongmuchong (Personalabteilung des Militärs) Hg., Byeongmu Haengjongsa (Die Geschichte der Personalabteilung des Militärs), Seoul, 1985, S. 36-45. 
  • 14
    Wenig später, zu Beginn des Jahres 1949, wurden die ersten Militärausbilder (156 Männer und 40 Frauen) in die Schulen entsandt, um die Übungen zu leiten. Ebenda, S. 256.
  • 15
    Dieses System wurde am 2. Juli 1954 durch einen zehnwöchigen Militärkurs für Hochschulabsolventen ersetzt, dieser fand jedoch in der Praxis nicht statt. Es lebte erst in der Blütezeit der »Politik des Kasernenstaates« 1968-1969 (siehe unten) wieder auf und wurde dann sehr streng gehandhabt. Ebenda, S. 178- 181.
  • 16
    »Daetongnyeong nyong je 283ho jaehakja jingjip yeon-gi jam- jongnyeong« (Präsidentenerlass Nr. 283, Vorläufige Zurückstellung von Schülern), – Kwanbo (Amtsblatt), 28. Februar 1949
  • 17
    »Daetongnyeong nyong je 1183ho  jaehakja jingjip yeon-gi jam- jongnyeong pyeji eui geon« (Präsidentenerlass Nr. 1183, Abschaffung der vorläufigen Zurückstellung von Schülern), – Kwanbo (Amtsblatt), 7. November 1956.
  • 18
    O Jeyeon, »1950nyeondae daehaksaeng jipdan eui jeongchij-jeok seongjang« (Das politische Wachstum der Studenten als soziale Gruppe in den 1950ern), – Yeoksa Munje Yeon-gu (Untersuchung Historischer Probleme), Vol. 19, 2008, S. 180-181.
  • 19
    Byeongmuchong (Personalabteilung des Militärs) Hg., Byeongmu Haengjongsa (Die Geschichte der Personalabteilung des Militärs), Seoul, 1985, S. 409.
  • 20
    Es wurde berichtet, dass sich insgesamt 452.565 Personen freiwillig gestellt hätten, 3.031 wurden verhaftet und wegen Militärdienstentziehung angeklagt. Ebenda, S. 520-522. 
  • 21
    Jeong Gyeongtaek, »Jumin deungnokbeop sihaengnyeong kaejeong naeyong-gwa geu eommu cheori« (Die überarbeiteten Umsetzungsbestimmungen zum Staatsbürgermeldegesetz und zum Verfahren damit befasster Behörden), – Haengjeong, Vol. 18, No. 189, 1969, S. 141-144.
  • 22
    Byeongmuchong (Personalabteilung des Militärs) Hg., Byeongmu Haengjongsa (Die Geschichte der Personalabteilung des Militärs), Seoul, 1985, S. 750.
  • 23
    Yi Suhyeok, Uri yeop eui yakja (Die Schwächeren in unserer Nähe), Pusan: Sanjini, 2006, S. 104-116; Moon Seungsook, Militarized Modernity and Gendered Citizenship in South Korea, Duke University Press, 2005.