Sowohl in der internationalen wie auch in der südkoreanischen Gesellschaft werden Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechte in Nordkorea kontrovers diskutiert. So schätzt der Bericht1 der UN-Untersuchungskommission die Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea als »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« (crimes against humanity) ein und empfiehlt, diese beim Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court) vorzutragen. Auf der Grundlage dieses Berichts wurde die Resolution der UN verfasst und am 18.12. 2014 durch die UN-Generalversammlung verabschiedet.
Dabei gibt es wesentliche Streitpunkte. So stellt das Problem der Menschenrechte eine Konfrontation des Prinzips der Menschenrechte (Human Rights Principle) und des Prinzips der Nationalen Souveränität (National Sovereignty Principle) dar. Diesen klassischen Streitpunkt hält das Komitee in seinem Bericht für einen Konflikt zwischen einer Strategie der Priorisierung von Menschenrechten (a Rights Up Front Strategy), die von der DPRK-COI vertreten wird, und einer Strategie zum Schutz der nationalen Souveränität (strategy of safeguarding national sovereignty), die von der chinesischen Regierung befürwortet wird. In Südkorea tritt der Streit als Konfrontation einer Politik der Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen und einer Politik der Tolerierung von Menschenrechtsverletzungen zutage.
Auf der globalen Ebene muss das Prinzip der Menschenrechte natürlich die Grundlage außenpolitischer Diplomatie bilden, um Menschenrechtsverletzungen auf globaler Ebene entgegenzuwirken und Gesetze sowie Institutionen zur Förderung der Menschenrechte zu etablieren. Unter diesem Aspekt können meiner Meinung nach die Strategie der Priorisierung von Menschenrechten und die Politik der Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen gerechtfertigt werden. Jedoch werden an dieser Stelle zwei Kritikpunkte relevant: 1.) Die internationale Politik erkennt im § 1 des Internationalen Pakts zu Menschenrechten A & B (International Covenants on Human Rights A & B) nicht nur das Selbstbestimmungsrecht der Nationen an, sondern legt auch die einzelnen Staaten als primäre Subjekte zum Schutz der Menschenrechte fest. Das erfordert ein Gleichgewicht zwischen dem Prinzip der Menschenrechte und dem Prinzip der Souveränität. 2.) In der politischen Realität bringen weder die Strategie der Priorisierung der Menschenrechte noch die Politik der Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen von selbst eine Verbesserung der Menschenrechte hervor. Der Kern der Politik für Menschenrechte liegt darin, den Staat, in dem die Menschenrechte verletzt werden, dazu zu bringen, die Menschenrechte real zu verbessern.
Diese beiden Kritikpunkte werden häufig in der internationalen Gemeinschaft, sogar bei der UN Menschenrechtskommission selbst, als »Politisierung von Menschenrechten« (politicization of human rights) oder als »doppelte Maßstäbe« (double standards) problematisiert. Laut dieser Kritik ist weder die Strategie für die Priorisierung der Menschenrechte noch die Politik der Sanktionen für eine Politik zur »Verbesserung der Menschenrechte« geeignet. Stattdessen werden sie zur Lösung von Sicherheitsfragen inklusive der Atomkonflikte als Teil der Politik der Sanktionen bzw. als ihre »Hilfsmittel« gebraucht. Folglich besteht immer noch die Notwendigkeit für eine realistische Politik, die einerseits dem Menschenrechtsprinzip treu ist und gleichzeitig die Menschenrechtssituation in Nordkorea tatsächlich verbessert. So existiert nach wie vor eine ungelöste Kontroverse über die Untersuchung der Menschenrechtssituation in Nordkorea und deren Bewertung, obwohl man sich über die Tatsache, dass in Nordkorea ernsthaft Menschenrechte verletzt werden, einig ist.
Es ist zwar sehr schwierig, exakte Informationen über Menschenrechtsverletzungen in einem so perfekt kontrollierten und abgeschirmten Staat zu sichern und zu überprüfen, dennoch müssen die Bemühungen fortgesetzt werden, verlässliche Zeugenaussagen zu erhalten und diese zu verifizieren. Neulich wurde zum Beispiel die Aussage eines Flüchtlings aus Nordkorea revidiert. Durch die ungenügende Überprüfung direkter oder indirekter Zeugenaussagen wird das Vertrauen in Menschen, denen Menschenrechtsverletzungen widerfahren sind, zerstört.
Zudem sollte mit Berichten oder Auswertungen zu nordkoreanischen Menschenrechtsverletzungen das nordkoreanische System nicht dämonisiert oder als Ausnahme relativiert werden. Das könnte dazu führen, das Veränderungspotenzial des nordkoreanischen Systems zu übersehen. Zum Beispiel heißt es in dem Bericht der Kommission für die Untersuchung der Menschenrechte in Nordkorea, dass die Ernsthaftigkeit, das Ausmaß und die Natur der Menschenrechtsverletzungen so in keinem anderen Staat der modernen Welt zu finden seien. Mit derart negativen Behauptungen wird die Suche nach Alternativen für eine realistische Politik blockiert. Bezüglich der Ursache für Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea gibt es dabei einen Konflikt zwischen zwei Perspektiven: Die eine überträgt alle Verantwortung auf das nordkoreanische System und die andere sucht die Ursache in der Bedrohung der Sicherheit durch die USA. Es ist jedoch wichtig, die Ursache für die Verletzung der Menschenrechte und deren Kontext nachzuvollziehen und die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen sowie die Täter ausfindig zu machen, um kurzfristig Menschenrechtsverletzungen einzuschränken. Außerdem ist es notwendig, die Rechte der Betroffenen wiederherzustellen und darüber hinaus Gesetze zu etablieren, die mittel- und langfristig die Menschenrechte respektieren.
Die Kommission für die Untersuchung der Menschenrechte in Nordkorea sieht als Hauptursache für die Menschenrechtsverletzungen u.a. die historisch entwickelte politische Kultur, das totalitäre politische System, die Juche-Ideologie sowie die Herrschaftsideologie des Kim Il-Sung- und Kim Jong-Ilismus. Vor allem wird in dem Bericht der Untersuchungskommission auf die Menschenrechtsverletzungen als »essentiellen Komponenten des politischen Systems« hingewiesen. Dadurch wird deutlich, dass sie ein systemspezifisches Phänomen darstellen. Die Untersuchungskommission meidet zwar im Kontext der Menschenrechtsfrage extrem polarisierende Perspektiven, dennoch ist sie von drei Kritiken nicht befreit. Zunächst kann die übermäßige Betonung des historischen und kulturellen Kontexts zur Relativierung von Menschenrechtsverletzungen führen und die Möglichkeit einer Veränderung des nordkoreanischen Systems von innen heraus einschränken. Als nächstes kann die übermäßige Betonung der totalitären Besonderheit in die Falle des politischen Determinismus zur Verabsolutierung der Systemwende geraten und die ökonomischen und gesellschaftlichen Bedingungen können zu wenig ernst genommen werden. Zudem wird drittens m.E. nicht ausreichend auf die Bedeutung der Teilung der koreanischen Halbinsel für den Kontext der Menschenrechtsverletzungen hingewiesen.
Nach der Teilung und dem Korea-Krieg ist die koreanische Halbinsel im Zustand des Waffenstillstands. Sie wurde zur äußersten Kriegsfront im System des Kalten Krieges. Trotz des Post-Kalten-Krieges auf der globalen Ebene setzt sich auf der koreanischen Halbinsel nach wie vor die Situation des Kalten Krieges fort. Durch die absolute Konfrontation kommt es in beiden Staaten zu einem System-Wettbewerb und zu militärischer Aufrüstung. Der Wettbewerb um das System und die Aufrüstung auf der gesamten koreanischen Halbinsel führten in Nord- und Südkorea dazu, den Nationalismus, den Sicherheitszentrismus und das Prinzip des absoluten Wirtschaftswachstums zur Logik der Herrschaft zu küren. Solche Herrschaftslogiken fungierten als einer der Hauptfaktoren zur Rechtfertigung der Menschenrechtsverletzungen.
Auch bei der Auswertung der Bemühungen der internationalen Gesellschaft zur Verbesserung der Menschenrechte in Nordkorea gibt es wesentliche Streitpunkte, da Nordkorea als Mitgliedstaat der UN seit Jahrzehnten die Politik des Verbrechens fortsetzen konnte und damit das Gewissen der Menschheit schockiert. Dennoch hat der Druck der internationalen Gesellschaft in der Vergangenheit einen gewissen Erfolg erzielt. Nordkorea verbessert das Gesetz für Menschenrechte und legt der UN-Menschenrechtsorganisation regelmäßig einen staatlichen Bericht vor.
Wenn der Prozess der Wandlung von einem Staat, in dem Menschenrechte verletzt werden, in einen Staat, in dem die Menschenrechte geschützt werden, einen Prozess für den Aufbau einer neuen Gesellschaft darstellt, indem mittel- und langfristig die Wende des Systems nicht nur die Veränderung der Gesetze, sondern auch die Veränderung der politisch gesellschaftlichen Kultur einschließt, sollte man sich weniger um kurzfristige, sofortige Veränderungen oder Reaktionen bemühen. Vielmehr benötigen wir eine systematische und dauerhafte Politik, die mittel- und langfristig das System Nordkoreas verändert. Eine derartige Politik sollte bestimmte Maßnahmen beinhalten, z.B. die Festlegung einer angemessenen politischen Richtung, eine effiziente Mischung aus Dialog und »Druck-Ausüben« sowie die Wahl für Strategien, die flexibel auf das nordkoreanische System reagieren. Unter diesem Aspekt ist die Empfehlung des DPRK-COI Reports leider weder systematisch noch konsequent. Die Kommission verlangt einerseits von Nordkorea eine sofortige Änderung des Systems und vom UN-Sicherheitsrat, Nordkorea vor den Internationalen Gerichtshof zu stellen. Andererseits empfiehlt er den verstärkten Dialog über Menschenrechte und die Verbesserung der Beziehung zwischen Nord- und Südkorea.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine realistischste Politik in einem geteilten System auf der koreanischen Halbinsel eine solche ist, die politische Maßnahmen vorantreibt, die schrittweise zur Verbesserung der Menschenrechte beitragen. Sie verfolgt zum einen durch die Politik der Tolerierung »eine Perspektive der Menschenrechte« (a human rights perspective) und berücksichtigt gleichzeitig »eine auf Menschenrechte basierende Annährung« (a rights-based approach). Die friedliche Überwindung der Teilung auf der koreanischen Halbinsel und die Bemühungen um die Verbesserung der Menschenrechte sind nicht zwei verschiedene Dinge, sondern gehören zusammen.
Übersetzt aus dem Koreanischen von Han Nataly Jung-Hwa.
- “UN Report of the Commission of Inquiry on Human Rights in the Democratic People’s Republic of Korea”, A/HRC/25/63 vom Februar 2014 (im Folgenden abgekürzt als DPRK-COI Report). ↩︎