Jeong Myeong-Hwa ist Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Sexuelle Rechte. Sie arbeitet in der Abteilung Sexuelle Gleichberechtigung im Seoul Metropolitan Office of Education in Südkorea. (Stand 2021)
Dieser Artikel ist erstmals 2021 in der Printausgabe vom Korea Forum 28 erschienen.
Telegram als Plattform für organisierte sexuelle Ausbeutung: Die beliebte Chat-App wird von Täter*innen gezielt für Produktion, Vervielfältigung und Konsum pornografischen Materials verwendet. Ins Visier geraten dabei oft Kinder und Jugendliche. Ein Zusammenschluss verschiedener Organisationen, die sich für Maßnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung auf Telegram formierte, deckte mehr als 60 Chaträume auf, in denen illegal aufgenommenes pornografisches Material geteilt wurde. Nach den veröffentlichten Informationen waren insgesamt 260.000 Täter*innen in diesen Chaträumen registriert. Die Polizei bezifferte die Zahl der Opfer auf 213 Personen, von denen 165 bereits identifiziert sind, darunter 81 Minderjährige. Die Täter*innen kontaktierten auf Twitter oder in Chat-Apps junge Frauen, die auf der Suche nach Jobs als Fotomodell oder bezahlten Dates waren, und Jugendliche, die ihre Körper in den sozialen Medien auf sexualisierte Weise zur Schau stellten. Sie verwickelten ihre Opfer zunächst in eine harmlose Unterhaltung und erlangten so Nacktbilder, auf denen diese teilweise erkennbar waren, oder gaben sich sogar als Polizist*innen aus, um persönliche Daten der Opfer zu erfragen. Mit der Veröffentlichung dieser Fotos wurden die Opfer dann erpresst, woraufhin sie gezwungen waren, weiteres Bildmaterial aufzunehmen und sie den Täter*innen zuzusenden. Danach teilten die Täter diese Fotos und Videos über Telegram-Chaträume mit anderen Menschen. Dabei handelt es sich um verschiedene Arten von Verbrechen:
- a) Aufnahme der Bilder und Videos zur sexuellen Ausbeutung, b) Verbreitung dieser ohne Zustimmung der Betroffenen, Förderung von weiteren sexuellen Gewalttaten durch den Missbrauch der veröffentlichten Bilder, Videos und persönlichen Informationen der Opfer und d) Konsum der Ergebnisse sexueller Verbrechen.
Diese verstärken und reproduzieren sich gegenseitig und schaffen damit ein »kollaboratives Ökosystem für sexuelle Kriminalität«.
In der Tat ist dieses Vorgehen nicht neu, nur die Plattform hat sich geändert. Webseiten, die pornografisches Material, illegal aufgenommene Bilder und Videos von Frauen, teilweise sogar von Kindern und Jugendlichen, die zu sexuellen Handlungen gezwungen wurden, verbreitet haben, existieren seit jeher. Von 1999 bis 2016 gab es Soranet (1 Million Abonnenten-IDs), von 2013 bis 2017 AVSNOOP (über 1,2 Millionen Mitglieder) sowie von 2015 bis 2018 Welcome to Video (Handel mit 220.000 kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos). Die Strafen für Verbreitung und Konsum fielen jedoch mild aus. So wurden zwischen Januar 2014 und Dezember 2018 nur 44 Verbrechen für Herstellung und Handel mit kinder- und jugendpornografischem Material vor Gericht gebracht; die Betreiber*innen von AVSNOOP erhielten nur eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Das Gericht hatte entschieden, dass es – außer Geldstrafen – keine einschlägigen Vorstrafen gäbe und es kam ihnen zugute, dass sie nach kinder- und jugendpornografischen Begriffen gefiltert hatten, damit Mitglieder entsprechendes Material nicht veröffentlichen konnten.
Expert*innen sehen die Gründe für dieses Ungleichgewicht zwischen Schäden bei sexueller Gewalt in digitalen Medien und der Schwere der Bestrafung von Täter*innen im Strafrecht und der südkoreanischen Justiz. Im Strafrecht Südkoreas gibt es keine Definition von sexueller Gewalt mittels digitaler Medien. Diese Gewalt wird schrittweise ausgeübt, so zum Beispiel bei Annäherung an das Opfer, der sexuellen Ausbeutung selbst, dem Verbreiten von Bildern und Videos, Förderung der Verbreitung oder dem Konsum dieser Bilder und Videos. Es gibt jedoch kein Gesetz, um die sexuelle Gewalt an sich als Straftat zu ahnden, so dass am Ende jeder Handlungsschritt einzeln durch verschiedene Gesetze bestraft wird, die unter andere Strafbestände fallen. Eine Straftat etwa ist die Erpressung durch persönliche Informationen, die mithilfe der Personalausweisnummer des Opfers herausgefunden werden, um dadurch pornografisches Video- und Bildmaterial zu fordern. Es handelt sich dabei um ein schweres Verbrechen, das als sexuelle Gewalt oder als Anstiftung zu sexueller Gewalt angesehen wird. Deswegen fallen die Strafen so gering aus: Im südkoreanischen Strafrecht werden diese Handlungen nicht innerhalb der Bestrafung sexueller Gewalt berücksichtigt. Sie werden lediglich nach dem Datenschutzgesetz geringfügig bestraft. In der Anwendung des Gesetzes ist außerdem problematisch, dass für die Strafzumessung frühere Rechtsprechungen zu einfachen pornografischen Inhalten zugrunde gelegt werden, ohne die Ernsthaftigkeit dieser neuartigen Verbrechen zu beachten. Das Strafmaß spiegelt weder die Besonderheiten sexueller Gewalt in digitalen Medien wider, noch das große Ausmaß des Schadens durch massenhafte, unkontrollierte Verbreitung dieser Videos und Bilder sowie die Preisgabe persönlicher Informationen über das Leben der Opfer. Für die Herstellung kinder- und jugendpornografischen Materials nannten bei einer Umfrage Richter*innen ein Strafmaß von drei Jahren als angemessen, während Zivilverbände und Expert*innen zehn Jahre für angebracht halten. Dies zeigt wesentliche Unterschiede innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals. Der vorliegende Fall gibt uns mehrere Einsichten. Zur Prävention sexualisierter Gewalt benötigt es ein tiefes Verständnis von Gender, sozialer Klasse und kulturellen Normen und sollte nicht allein auf bestehendem Recht basieren. Ein Verständnis kann nur aus der Perspektive der Schwächsten erfolgen, die sich am Rande des Rechtssystems befinden. So überrascht es wenig, dass nicht die Regierung, sondern junge Frauen unter 30 die ersten waren, die diesen Vorfall recherchierten und publik machten. Es handelt sich dabei um eine Gruppe von Studentinnen, die sich » Verfolgungsteam Flamme« (Bul-Kkot; 불꽃 auf Koreanisch) nennt. Die Frauen erfuhren im Juli 2019 von dem Tatbestand. Sie infiltrierten daraufhin den Kommunikationsdienst Telegram, sammelten Screenshots. die sie an Medien schickten und den Ermittlungsbehörden meldeten. Danach initiierte eine andere Gruppe im Dezember 2019 auf Twitter ein Projekt namens Project ReSET, bei dem Mitglieder der Gruppe den Kanal, auf dem sich der Fall zutrug, direkt aufsuchten und in der Öffentlichkeit darüber berichteten. Sie erstellten zudem eine Petition, in der sie die Veröffentlichung von Informationen über die Täter*innen und deren Bestrafung forderten. 2.715.626 Bürger*innen unterschrieben diese Petition mit dem Titel Wir fordern die Veröffentlichung von Identitäten und Porträtfotos der Verdächtigen. Der große Erfolg führte dazu, dass mehr als 100.000 Menschen eine weitere Petition unterstützen, die die Verschärfung der Gesetze für Sexualstraftaten forderte. Dies war die erste Petition, die auf der 21. Nationalversammlung diskutiert wurde. Das bedeutet, dass das von den Bürger*innen geforderte Gesetz an den ständigen Ausschuss der Nationalversammlung übertragen und auf die gleiche Weise wie andere Gesetzentwürfe geprüft wird. Damit wurde die Möglichkeit eröffnet, ein Gesetz oder Maßnahmen nach den Ergebnissen der Prüfung zu erlassen oder zu überarbeiten.
Das Oberste Gericht führte Gespräche, um Standards für die Strafzumessung bezüglich der sexuellen Gewalt in Medien festzulegen. Infolgedessen beschloss die Nationalversammlung eine Reihe von Gesetzesänderungen. Nach noch geltendem Recht wird jeder, der illegale Aufnahmen besitzt, erwirbt, speichert oder anschaut, nicht bestraft – aber genau das soll sich ändern. Laut früherer Rechtslage wurden Kinder und Jugendliche nicht als »Opfer«, sondern als »Teilnehmer*innen« der Prostitution gesehen. Nach der Gesetzesänderung werden sie als »Opfer sexueller Ausbeutung« definiert und erhalten Unterstützung für die Erlangung von Wiedergutmachung und Schadensersatz. Dank Initiativen von Frauen verändert sich die südkoreanische Gesellschaft rasant. Bedauerlicherweise konzentriert sich die öffentliche Wut größtenteils auf die Tatsache, dass es sich bei den Opfern der sexuellen Ausbeutung um Kinder und Jugendliche handelte. So liegt auch der Fokus der Ermittlungsbehörden darauf, ob die Handlungen gegen Gesetze zum Schutz von Minderjährigen verstoßen. In einer Atmosphäre, in der nur Kinder und Jugendliche als sogenannte »unschuldige und hilflose Partei« durch einen protektionistischen Ansatz beschützt werden, können Opfer, die nicht in dieses Bild passen (etwa Frauen über 20, dem Alter der Volljährigkeit in Südkorea), die von ihnen erlebte Gewalt nicht leicht öffentlich anzeigen.
Nachtrag der Autorin im Januar 2021: Der Oberste Gerichtshof hat neue Richtlinien für digitale Sexualverbrechen festgelegt. Bisher konnten Gerichte maximal 13 Jahre Gefängnis verhängen, aber ab 2021 können es bis zu 29 Jahre und 3 Monate werden. Im November 2020 hat ein Gericht den Betreiber von Baksabang (Doctor’s Room), einer der größten Telegram-Gruppen, zu 40 Jahren Gefängnis und fünf seiner Komplizen zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil ist insofern ermutigend, als dass es die Täter als kriminelle Organisation und nicht bloß als Einzelpersonen ansah und von der Praxis abwich, Täter von digitalen Sexualverbrechen milde zu bestrafen. Die Verurteilten legten jedoch Berufung gegen das Urteil ein und der Berufungsprozess ist derzeit im Gange.
Kim, Jeong-Hwa (2020) »Raum N« Videos werden gefunden oder in anderen Kommunikationsdiensten weitergeleitet. Seoul Shinmun. 22.03.2020. [Online] seoul.co.kr/news/news- View.php?id=20200323011014
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Lee. Geun-Ah (2020) Wiederholte digitale Sexualverbrechen, »härtere systematische Strafen« notwendig. Seoul Shinmun, 27.03.2020, [Online] seoul.co.kr/news/news-View.php?id=20200327010029
Lee. Hye-Ri, Ryu. Seoul-Hui & Hoe, Jin-Moo (2020) Die dunkle Geschichte des Sexualstrafrechts »Warum wir seitens der Täter standen« – Reue der Richter. Kyunghyang Shinmun, 29.04.2020, [Online] news.khan.co.kr/kh_news/khan_art_view.html?art_ id=202004290600025
Lee, Hana (2020) Herstellung kinderpornografischer Materialien – Richter gibt »3 Jahre«, Verbände und Experten durchschnittlich »10 Jahre« Strafmaß. Yeoseong Shinmun, 27.04.2020. [Online] womennews.co.kr/news/articleView.html?idxno=198631
Interview mit den Studenten. die als erstes »Raum N« aufdeckten… Warum kam das »Verfolgungsteam Flamme« zusammen (2020) KBS News, 25.03.2020.
Kim. Hee-Jin (2020) Digitale Sexualstraftaten, Hände halten und »Reset«, Kyunghyang Shinmun. 19.01.2020, [Online] http://news.khan.co.kr/kh_news/khan_art_view.html?art_ id=202001192239005
Nth Room Citizen Watch (2020) Nth Room Crime [Online] nthroomcrime.com
Park, Jeong-Yeon (2020) Nr. 1 Petition gegen das Parlament, »Stoppt die Telegram Straftaten«. Pressian, 10.02.2020, [On- line] https://www.pressian.com/pages/articles/277629#0DKU
Gesetz zur Verhütung von »Raum N« vom Parlament erlassen. Auch der Besitz von Bildern und Videos sexueller Ausbeutung wird mit bis zu 3 Jahren Haft zu bestraft (2020) MBC, 29.04.2020.
Park, Seong-Ui (2020) Parlament erhebt Schwert gegen »Raum N«, Verjährung für sexuelle Unzucht und Nötigung abgeschafft, Sisa Journal, 30.04.2020, [Online] sisajournal.com/news/articleView.html?idxno=199535 61

